Der Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie kommt sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich eine große Bedeutung zu. Nicht zuletzt deswegen hat auch der Gesetzgeber den Verkehrswert (Marktwert) im Rahmen des § 194 BauGB definiert.
Unsere Markt- und Verkehrswertgutachten erfüllen alle Anforderungen nach ImmoWertV und §194 BauGB und können für die Ermittlung von
Durch unsere umfangreichen Fachkenntnisse im Bereich der Grundstücks- und Immobilienbewertung führen wir die Verkehrswertermittlung zuverlässig, unabhängig und kurzfristig durch.